Geschrieben am: 02.10.2008 von stopp-rechts
Die Verantwortlichen der AG Wiking stehen erneut im Fokus der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Auf der Homepage der AG Wiking leugnete diese den Faschismus und damit den Holocaust in Deutschland. Derzeit ist auf der betreffenden Seite der rechtsextremen Kameradschaft zu lesen, dass die betreffende Textzeile “vorläufig zensiert werden musste”.
Der Verantwortliche der Homepage, Sascha Major aus Wilhelmshaven, muss sich nun vor der Staatsanwaltschaft und auch sicher vor Gericht verantworten. Sascha Major, der bis vor kurzem noch Sascha Hohlweg hieß, scheint sich seiner Tat aber keineswegs bewusst zu sein. Wie sonst kann er behaupten, dass seine Holocaust-Leugnung “vorläufig zensiert werden musste”!? Bei der Straftat der Holocaustleugnung handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine ernst zu nehmende Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann (§ 130 StGB).


